Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium, hat die gegen ihn verhängte Geldbuße von 60.000 Euro sowie eine Teilschadensgutmachung von 200.000 Euro vollständig bezahlt, berichtet „oe24“. Damit wurde das Verfahren gegen ihn von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) “unter Vorbehalt späterer Verfolgung” eingestellt. Dies bestätigte ein Sprecher der WKStA am Donnerstag dem „Kurier“. Die Zahlung war […]
Der KURIER hat mit Strafrechtsexperte Robert Kert gesprochen und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Kronzeugenstatus von Thomas Schmid. Source link