Fabian Kern wusste, dass er das Verbrechen, das ihm zu Last gelegt wurde, nicht begangen hat. Er hatte sogar Beweise, die das belegen. Die Polizei lud ihn nicht einmal zur Befragung ein – trotzdem warf ihm die Staatsanwaltschaft „gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung“ vor. Erst in der Verhandlung wurde deutlich, dass etwas schiefgelaufen war. Doch wie konnte es so weit kommen?