“So konnten nach Berechnungen von Rehkitzrettern allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mit Hilfe von Drohnen gerettet werden”, erklärt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Homepage. Die Ausnahmeregelung war allerdings bis 19. November beschränkt. Sie wird nun verlängert und zwar unbegrenzt. Damit sollen auch Wildtiere gerettet werden können, die nach Unfällen nur per Drohne gesichtet werden können.
Dazu darf in diesen Gebieten vom allgemeingültigen Drohnen-Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abgewichen werden. “Es gilt jedoch weiterhin der Mindestabstand gemäß der 1:1-Regel. Das bedeutet, dass der Mindestabstand auf zehn Meter reduziert werden kann, wenn entsprechend tief geflogen wird”, so das Bundesverkehrsministerium.